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   BSG, 18.03.2013 - B 8 SO 105/12 B   

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BSG, 18.03.2013 - B 8 SO 105/12 B (https://dejure.org/2013,6936)
BSG, Entscheidung vom 18.03.2013 - B 8 SO 105/12 B (https://dejure.org/2013,6936)
BSG, Entscheidung vom 18. März 2013 - B 8 SO 105/12 B (https://dejure.org/2013,6936)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Lübeck - S 31 SO 33/10
  • LSG Schleswig-Holstein - L 9 SO 18/11
  • BSG, 18.03.2013 - B 8 SO 105/12 B
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 18.03.2013 - B 8 SO 105/12 B
    5 Macht ein Beschwerdeführer das Vorliegen von Verfahrensmängeln geltend, auf denen die angefochtene Entscheidung beruhen kann, müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels wie bei einer Verfahrensrüge innerhalb einer zugelassenen Revision zunächst die diesen Verfahrensmangel des LSG (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargelegt werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34 und 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung zu verlangen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von dessen Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36), es sei denn, es würden absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (BSGE 4, 281, 288; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8).

  • BSG, 30.06.1994 - 11 BAr 139/93

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Zustimmung der

    Auszug aus BSG, 18.03.2013 - B 8 SO 105/12 B
    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn das LSG unter Hinweis auf die Bestandskraft eines Bescheides das Urteil des SG bestätigt, sondern erst dann, wenn wenigstens die Möglichkeit besteht, dass das LSG ohne den Verfahrensverstoß zu einem Urteil in der Sache mit einem für die Klägerin günstigen Ergebnis hätte gelangen können (BSG, Beschluss vom 30.6.1994 - 11 BAr 139/93 -, juris RdNr 8).
  • BSG, 14.02.1957 - 8 RV 691/55
    Auszug aus BSG, 18.03.2013 - B 8 SO 105/12 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung zu verlangen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von dessen Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36), es sei denn, es würden absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (BSGE 4, 281, 288; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8).
  • BSG, 13.01.2016 - B 8 SO 121/15 B
    Zur Begründung seiner Entscheidung hat das LSG ausgeführt, die Klage (für die Zeit bis 13.3.2013) gegen den Bescheid vom 4.5.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8.1.2013 sei wegen entgegenstehender Rechtskraft des Urteils des LSG vom 13.3.2013 (L 8 SO 105/12) und für die Zeit ab 14.3.2015 mangels einer erneuten Antragstellung und einer diese Zeiten betreffenden Verwaltungsentscheidung unzulässig.

    Der vom Kläger im vorliegenden Verfahren (erneut) geltend gemachte Anspruch auf Grundsicherungsleistungen für die Zeit bis 13.3.2013, den der Beklagte mit Bescheid vom 4.5.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8.1.2013 abgelehnt hat, war bereits Gegenstand des Verfahrens L 8 SO 105/12, worüber das LSG mit Urteil vom 13.3.2013 rechtskräftig entschieden hat.

    Soweit der Kläger Grundsicherungsleistungen für eine Zeit nach der Entscheidung des LSG im Verfahren L 8 SO 105/12 (ab 14.3.2013) geltend macht, ist die Rechtsverfolgung aussichtslos, weil insoweit noch kein Verwaltungsverfahren durchgeführt ist.

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